Umfassende Prüfungen Ihrer Hebevorrichtungen und Anschlagmittel
Mobiler Prüf- und Reparaturservice

LIFTEUROP kann nun mithilfe seines erfahrenen Fachpersonals umfassende Prüfungen von Hebevorrichtungen und Anschlagmitteln durchführen. Dieser Service stellt sicher, dass das Material vor dem Besuch des externen Prüfdienstes in Ordnung ist.

Die von LIFTEUROP angebotenen Prüfungen und Reparaturen werden vor Ort oder in unseren Werkstätten in Wiltz durchgeführt.

Prüf- und Reparaturservice
Regelmäßige Prüfung: eine rechtliche Verpflichtung

 

Alle Hebevorrichtungen und Anschlagmittel unterliegen verschiedenen Vorschriften, die eine regelmäßige Prüfung erfordern. Diese Prüfungen müssen mindestens alle 12 Monate oder in Abhängigkeit von Verwendung und Risiken (gemäß der europäischen Richtlinie 2006/42/EG) häufiger durchgeführt werden.

Das Team von LIFTEUROP begleitet seine Kunden über die gesamte Lebensdauer ihrer Hebevorrichtungen und ihres Anschlagmittelzubehörs, indem es die Kunden an die vorgeschriebenen Prüfungstermine erinnert und sich um die weiteren Schritte kümmert.

Normen
Machinenrichtlinien und Einhaltung

 

Das von STAS-LIFTEUROP hergestellte Hebezubehör entspricht der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist seit 29. Dezember 2009 der rechtsverbindliche Nachfolger der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG. Sie besagt, dass für Hebezubehör, Anschlagketten, Anschlagseile, Lasthaken, Aufhängeglieder etc. dieselben Vorschriften gelten wie für Maschinen.

Konkret bedeutet dies:

  • Sämtliches Hebezubehör muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.
  • Jeder Lieferung müssen eine Konformitätsbescheinigung und eine Bedienungsanleitung beiliegen.
  • Der Hersteller muss klar angegeben werden.
  • Das von STAS-LIFTEUROP hergestellte Hebezubehör entspricht diesen Vorschriften in allen Punkten.

Für weitere Auskünfte können Sie sich gerne an die Techniker von STAS-LIFTEUROP wenden.